FM-QM
Aus Sicht des Immobilieneigentümers sind Eigenverantwortung und Kontrolle ein Thema, welches gerne einem Dienstleister übertragen werden soll. Allerdings lassen sich bestimmte Themen nicht rechtswirksam delegieren. Grundsätzlich sind alle Beteiligten in der Verantwortung: Immobilieneigentümer und Betreiber sind für einen rechts- und verkehrssicheren Betrieb von Gebäuden verantwortlich. Einen bestimmten Teil der Betreiberpflichten, bzw. der Betreiberverantwortung kann man an Dienstleister delegieren. Andere sind nicht delegierbar und mit der Eigenschaft als Eigentümer verbunden. Ein möglicher Weg, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen und Regress durch Organisationsverschulden zu vermeiden, ist eine kontinuierliche fachkundige Kontrolle der verantworteten und delegierten Pflichten. Das Audit von Facility-Management Leistungen unter den Aspekten der Betreiberverantwortung, der Qualitätssicherung und der vertraglichen Leistungserfüllung ist ein wichtiger Teil, diese Rechts- und Betriebssicherheit sicherzustellen. Zu den wesentlichen Punkten im Bereich des FM-Qualitätsmanagements zählen unter anderem
Bereits jetzt setzen viele Kunden auf einen über Jahre angelegten Auditprozess, um letztendlich die zum Teil langen Laufzeiten der FM-Verträge zu kontrollieren. Gerne erarbeiten wir auch für Sie einen entsprechenden Prozess, der passt.